Pension

Rentenversicherung

Gesellschaftliche sowie demographische Veränderungen machen die private Altersvorsorge zu einem wichtigen, jeden persönlich betreffenden Thema. Die Menschen erkennen, dass die Finanzierung des gegenwärtigen staatlichen Pensionsmodells an seine Grenzen stößt bzw. dass in der Pension ein deutlicher Verlust an Lebensqualität zu erwarten ist. Das Stichwort dazu heißt Pensionslücke, also die Differenz zwischen Aktivbezügen und Rente.

Bei der Rentenversicherung, die vorwiegend zur Altersvorsorge dient, wird die Leistung in Form von wiederkehrenden Zahlungen (Renten) erbracht. Höhe und Auszahlungszeitraum der Renten können individuell vereinbart werden um so Ihren tatsächlichen Kapitalbedarf optimal gerecht zu werden.

Varianten von Renten:

  • lebenslange Rente
  • wird bis zum Ableben des Versicherten periodisch geleistet
  • temporäre Rente
  • leistet bis zum Ableben des Versicherten, maximal jedoch bis zum Ende eines vorgegebenen Zeitraums
  • Rente mit Garantiedauer
  • Die Zahlung der Rente erfolgt mindestens bis zum Ende der Garantiedauer, unabhängig vom Ableben des Versicherten
  • Rente mit Übergang auf Hinterbliebene
  • die Zahlung der Rente geht im Todesfall zu einem bestimmten Prozentsatz an eine andere, vorher festgelegte Person über
  • Rente mit Rückzahlung des unverbrauchten Kapitals
  • Im Todesfall wird das um die bereits ausbezahlten Rentenzahlungen verminderte Ablösekapital an die Erben ausbezahlt.

Legen Sie mit einer Rentenversicherung den Grundstein für eine zweite Pension und ergänzen Sie damit auf intelligente Weise Ihre staatliche Altersvorsorge.