Wertpapiere
Wertpapiere sind Urkunden, in denen ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, daß zur Geltendmachung des Rechtes zumindest der Besitz der Urkunde erforderlich ist. Die Übertragung der Rechte erfordert die Vorlage oder Übergabe des Wertpapiers. Im engeren Sinne versteht man unter Wertpapieren Effekten. Dazu zählen: Anleihen, Pfand- und Kommunalbriefe, Aktien, Investmentzertifikate, etc.
Wertpapierkennummern
Nummerierung der einzelnen Wertpapierarten und -gruppen zur Erleichterung des Wertpapierverkehrs.
Wertpapiersparen
einmalige oder laufende Veranlagung von Geldern in Wertpapieren.