Rentenversicherung

Die Rentenversicherung beruht im wesentlichen auf einer Lebensversicherung bei der im Erlebensfall die Auszahlungssumme in eine Rente umgewandelt und somit eine monatliche Zusatzpension ausbezahlt wird. Zweck dieser Versicherung ist die Altersversorgung des Versicherten. Im Hinblick auf die zu erwartende Versorungslücke im Sozialversicherungsbereich wird Ihre Bedeutung zunehmen.
Neben den klassischen Versicherungen gibt es neue Varianten, bei denen die Leistung, die der Versicherer im Erlebensfall der versicherten Person erbringt, an die Wertentwicklung eines Fonds (fondsgebundene Lebensversicherung) oder eines Aktienindex gekoppelt ist.

Es ist auch möglich, die Weiterzahlung einer Witwen-/Witwerrente nach dem Tod des Rentenbeziehers zu vereinbaren.