Bauspardarlehen

Bauspardarlehen

Bauspardarlehen können mit Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist die Möglichkeit der grundbücherlichen Besicherung mit einem Maximalbelehnungswert von 70% (d.h.: es wird bis zu 70% des Liegenschaftswertes finanziert).
Das bedeutet die Notwendigkeit von mindestens 30% Eigenmittel, wobei hier auch die Wohnbauförderungsmittel hineingerechnet werden können, weil die Bausparkassen grundbücherlich vor der jeweiligen Landesförderung eingetragen werden, wobei in Einzelfällen ein Teil vorrangig eingetragen wird.
Entweder haben Sie zuteilungsreife Bausparverträge, die Sie zur Inanspruchnahme der benötigten Darlehenssumme berechtigen oder Sie müssen die fehlenden “Eigenmittel” zwischenfinanzieren. Die Zwischenfinanzierungsphase ist regelmäßig relativ teuer, was in der Regel aber durch die Vereinbarung einer sogenannten Mischrate, welche die hohe Anfangsbelastung über die gesamte Laufzeit verteilt, abgemildert wird. In diesem Fall empfiehlt es sich in der Regel ein sogenanntes endfälliges Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, wo diese relativ teure Zwischenfinanzierungsphase nicht existiert.
Bauspardarlehen haben zwei ganz entscheidende Vorteile zu bieten. Die Belastung beim Kredit wird nach menschlichem Ermessen während der gesamten Darlehenslaufzeit konstant bleiben. Wenn Sie vorzeitig tilgen wollen – zur Gänze oder auch nur in Teilen, egal ob Sie zu einer Erbschaft gekommen sind oder umschulden wollen – so ist das ohne jede Pönale / Vorfälligkeitsentschädigung möglich!